Seit dem 01. Mai gelten laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) neue Regeln für Energieausweise von Wohngebäuden, die verkauft oder neu vermietet werden.
Folgende Neuerungen wurden festgelegt:
Einen Energieausweis erstellt zum Beispiel der Energieberater vor Ort. Hilfreich kann dabei die Energieberater-Suche auf wuestenrot.de/energieberater sein.
Über den Energieausweis zur energetischen Sanierung:
Der Energieausweis gibt vor allem für Käufer älterer Immobilien einen ersten Überblick über die anstehenden Sanierungsmaßnahmen. Denn spätestens zwei Jahre nach Einzug in eine Immobilie kann eine Sanierungspflicht im Rahmen des GEG bestehen (Dämmungen, Heizung, etc.).
ÜBER DEN AUTOR
Stefan Petri
Stefan Petri ist Experte für Immobilien-Marketing, zudem Baufinanzierungsspezialist und ZVS - Zertifizierter Vorsorge-Spezialist und hat bereits zahlreiche Projekte begleitet in denen er sein Wissen unter Beweis gestellt hat.
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