Die Wohnfläche richtet sich nach der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (Wohnflächenverordnung – WoFlV).
Im Großen und Ganzen sind alle Flächen unter 1-Meter lichte Höhe (siehe Grafik) überhaupt nicht als Wohnfläche zu berücksichtigen, der Bereich zwischen 1 bis 2 Meter lichte Höhe wird zu 50% angerechnet.
Wenn Terrassen in Süd- oder Südwest-Lage ausgerichtet sind, können diese mit bis zu 50% der Fläche in der Wohnflächenberechnung berücksichtigt werden.
Ist die Ausrichtung gen Norden, findet keine Anrechnung statt.
Bei Ausrichtung gen Westen wird die Fläche i.d.R. noch mit 25% eingerechnet.
Nicht zur Wohnfläche gehören:
Auch Geschäftsräume zählen nicht zur Wohnfläche.
Eine Ausnahme bilden Kellerräume, die die Anforderungen an Wohnraum erfüllen (z.B. genügend Glasflächen, genügende Deckenhöhe, etc.). Details hierzu entnehmen Sie diesem Link.
ÜBER DEN AUTOR
Stefan Petri
Stefan Petri ist Experte für Immobilien-Marketing, zudem Baufinanzierungsspezialist und ZVS - Zertifizierter Vorsorge-Spezialist und hat bereits zahlreiche Projekte begleitet in denen er sein Wissen unter Beweis gestellt hat.
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